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Mitgliederausschuss

Der Verbandsausschuss besteht aus 9 ordentlichen Mitgliedern sowie aus Vertretern (Berufene) der Eigentümer und Nutzer, der zum Verbandsgebiet gehörende Grundstücke. Jedes ordentliche Verbandsausschussmitglied hat einen persönlichen Stellvertreter.

 

ordentliches Verbandsausschussmitglied   
Herr Martin Brasche

Herr Gerald Fröhlich

Frau Sabine Fischer

Herr Falk Hotopp        

Herr Karl-Heinz Mänz      

Herr Bert Reinecke            

Frau Suann Thielecke     

Herr Peter Hader   

Herr Fabian Stankewitz      

 

persönlicher Stellvertreter

Herr Fritz-Günter Braune

Frau Christin Bürger

Frau Mary Winningstedt

Frau Dumke-Fischer

Herr Hagen Bergmann

Herr Wolfgang Zettl

Herr Andreas Wachsmuth

Herr Rene Kerl

Frau Ines Kühn

Berufene    
Herr Klaus Münchhoff

Herr Jürgen Broer

Herr Cornelius Meyer-Stork

Herr Dr. Eberhardt Kühne

Herr Michael Wesche

Herr Reinhold Freudenberg

Frau Angela Ottow

Herr Heinz-Dieter Hünsche

Herr Hans-Jürgen Bley

 

 

Herr Bernhard Daldrup

 

 

Herr Wilfried Feuerstack

Herr Fabian Mühlenberg

Herr Steffen Feick

Herr Hartmut Sadlowski

 

Der Verbandsausschuss hat folgende Aufgaben:

  • Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,

  • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,

  • Beschlussfassung über die Umgestaltung des Verbandes,

  • Wahl der Schaubeauftragten,

  • Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen

  • Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplanes,

  • Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung,

  • Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Verbandsausschusses sowie der Schaubeauftragten

  • Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband,

  • Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten,

  • Beschlussfassung über die Durchführung von Aufgaben nach § 2 Abs. 2