EU WRRL Goldbach Hundeplatzbrücke
Erneuerung der Hundeplatzbrücke am Goldbach in Harsleben zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Goldbaches (LP 2-8)
Der Unterhaltungsverband (UHV) „Ilse / Holtemme“ plant im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit des Gewässers „Goldbach“
1. Ausgangssituation
Die Richtlinie Nr.2000/60/EG- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt für die Mitgliedsländer der Europäischen Union spätestens bis 2027 das Erreichen des guten Zustandes bzw. des guten ökologischen Potenzials für die Gewässer vor. Das Land Sachsen-Anhalt setzt mit seiner WRRL- Verordnung (WRRL-VOLAS) die Forderung der Europäischen Richtlinie um.
Die Hundeplatzbrücke bei Harsleben ist eine Gewässerquerung in Form eines Kastendurchlasses. An der Auslaufseite befinden sich beidseitig etwa 10m lange Uferwände. Die lichte Höhe des Durchlasses beträgt etwa 1,8m und die lichte Breite etwa 2,3m. Dementsprechend liegt der Abflussquerschnitt bei etwa 4,2m². Unter Berücksichtigung des Freibordes kann die Abflussleistungsfähigkeit mit 6,25m³/s abgeschätzt werden. Die Länge des Durchlasses beläuft sich auf ca. 10m. Die Sohle des Bauwerks sowie im Bereich der Uferwände ist befestigt und der Wasserstand dadurch vergleichsweise niedrig. Das Bauwerk wird aufgrund der befestigten Sohle sowie der flachen Fließtiefe als nicht durchgängig eingestuft.
Der LHW stufte den Goldbach 2018 als HW-Risikogewässer ein und hat einen HWRMP (Hochwasser-Risiko- Managementplan) Goldbach erarbeitet.
Dies beinhaltet auch die Ermittlung neuer Abflusswerte für den Goldbach, die als neue Bemessungsgrundlage für die hier ausgeschriebene Planungsleistung heranzuziehen sind. Die EU WRRL Maßnahme: Erneuerung der Hundeplatzbrücke am Goldbach in Harsleben zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Goldbaches (LP 2-8) ist mit dem HWRMP des LHW abgestimmt.
2. Beschreibung des Gewässers
Der Goldbach als Gewässer II. Ordnung ist ein Nebengewässer der Bode und verläuft auf einer Länge von 26,80km und umfasst ein Einzugsgebiet von ca. 85km² von Hüttenrode bis nördlich von Wegeleben. Der Goldbach ist Bestandteil des Gewässerentwicklungskonzeptes „Obere Bode“. Aufbauend auf das GEK „Obere Bode“ wird die EU WRRL Maßnahme „Goldbachstudie“ durch den UHV Ilse Holtemme erarbeitet. In der „Goldbachstudie“ ist auch die hier beschriebene Maßnahme als Steckbrief aufgeführt.
Östlich von Halberstadt /OT Harsleben befindet sich das über den Goldbach führende Brückenbauwerk, dessen befestigte Sohle oberstrom- und unterstromseitig jeweils eine Länge von ca. 10m besitzt, woraus sich bei einer Durchlasslänge von ca. 10m, eine Gesamtsohllänge von ca. 30m ergibt.
Eine Beschreibung des aktuellen Zustandes sowie eine Übersichtskarte sind der Anlage „Steckbrief Goldbachstudie“ zu entnehmen.
3. Aufgabenstellung
Im Zuge der Planung sollen zwei Optionen geprüft werden:
3.1 Variante 1: Rückbau der Sohlbefestigung
Maßnahmenziel: In dieser Variante ist es vorgesehen ausschließlich die befestigte Sohle in und am Durchlass durchgängig zu gestalten. Zu diesem Zweck wird die Sohle auf einer Länge von etwa 30m abgebrochen.
Die Sohlbefestigung gestaltet sich aus Betonplatten. Innerhalb des Durchlasses ist davon auszugehen, dass die Seitenwände des Bauwerks auf der Sohle aufsetzen oder dass es sich um ein Rahmenbauteil handelt.
Nach Abbruch der Sohle ist der offengelegte Bereich durch eine Steinschüttung aufzufüllen. Die Steinschüttung ist auf einen filterstabilen Unterbau aufzubringen. Die notwendige Tiefe ist durch Auskofferung des Sohlsediments zu erreichen. Die Steinschüttung bietet durch die Rauheit sowie vielen Spalten und Ritzen sohlorientierten Lebewesen die Möglichkeit das Bauwerk zu passieren. Durch die erhöhte Rauheit steigt auch der Wasserspiegel, wodurch eine größere Fließtiefe erreicht wird. Die Steinschüttung ist sowohl ober- als auch unterstromig mittels Sohlriegel zu sichern und damit vor Erosion zu schützen
3.2 Variante 2: Neubau der Brücke
Maßnahmenziel: In Variante 2 wird die bestehende Brücke als Rahmendurchlass zurückgebaut und durch eine Konstruktion mit größerem Fließquerschnitt ersetzt.
Bei einem Neubau der Brücke ist vorgesehen, auch die oberstrom- und unterstromseitig befindliche befestigte Gewässersohle abzubrechen.
Statt der befestigten Sohle ist natürliches Sohlsubstrat zu verwenden, um auch sohlorientierten Fischen sowie Kleinlebewesen das Aufwandern zu ermöglichen. Die geplante Brücke ist deshalb mit einem größeren Fließquerschnitt herzustellen, damit durch die rauere Sohle die Hochwassersituation nicht verschlechtert wird.
Der größere Fließquerschnitt kann durch die Verbreiterung des Brückenpfeilerabstands erwirkt werden. Durch den vergrößerten Querschnitt und die damit einhergehende Verbreiterung der Sohle, würde sich die Fließtiefe im Bauwerk verringern. Aus diesem Grund ist eine Niedrigwasserrinne anzuordnen, um auch innerhalb des Brückenbauwerks die geforderten Fließtiefen zu erreichen. Durch die Einhaltung der Bemessungswerte von Fließtiefe und Fließgeschwindigkeit wird die ökologische Durchgängigkeit hergestellt.